Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5659
OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04 (https://dejure.org/2004,5659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2004 - 26 U 28/04 (https://dejure.org/2004,5659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2004 - 26 U 28/04 (https://dejure.org/2004,5659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 607 BGB, § 781 BGB, § 531 Abs 1 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO
    Berufungsverfahren: Berücksichtigung neuen unstreitigen Vorbringens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Art beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis; Begründung einer neuen Schuld durch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Eingeschränkte Reichweite des § 531 Absatz 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulassung eines neuen ...

  • Judicialis

    BGB § 607; ; BGB § 781; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 607; BGB § 781; ZPO § 531
    Einwendungsausschluss; Schuldanerkenntnis; neues Vorbringen; Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2005, 558
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Er hat allerdings in dem Beschluss vom 22.01.2004 (NJW 2004, 1458 ff) darauf hingewiesen, dass es jedenfalls im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen sei, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.

    Die Revision gegen dieses Urteil war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§§ 543 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 Ziffer 1, 2 ZPO n.F.; 26 Ziffer 7 EGZPO); dies gilt auch im Hinblick auf die Reichweite des § 531 Abs. 2 ZPO, da der Bundesgerichtshof insoweit bereits entschieden hat, dass die Zulassung neuen Vorbringens über die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO hinaus im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen ist (vgl. BGH, NJW 2004, 1458 ff).

  • OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02

    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, unstreitiger neuer Tatsachenvortrag sei stets zuzulassen (vgl. Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, § 531 Rz. 8; Crückeberg, MDR 2003, 10, 11; MüKo-ZPO, Aktualisierungsband, § 531 Rz. 33; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133), lehnen andere Oberlandesgerichte eine Berücksichtigung solcher Behauptungen ab, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556; OLG Celle, OLGR 2003, 303, 307).
  • OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 615/03

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, unstreitiger neuer Tatsachenvortrag sei stets zuzulassen (vgl. Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, § 531 Rz. 8; Crückeberg, MDR 2003, 10, 11; MüKo-ZPO, Aktualisierungsband, § 531 Rz. 33; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133), lehnen andere Oberlandesgerichte eine Berücksichtigung solcher Behauptungen ab, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556; OLG Celle, OLGR 2003, 303, 307).
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Nach einer vermittelnden Auffassung soll unstreitiges neues Vorbringen jedenfalls dann zuzulassen sein, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts andernfalls evident unrichtig wäre (OLG Hamm, NJW 2003, 2325).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Allerdings galt mit § 528 Abs. 3 ZPO a.F. auch im früheren Berufungsrecht eine Präklusionsbestimmung, die auf das Erfordernis einer Verzögerung verzichtete und für die gleichwohl anerkannt war, dass in der Berufungsinstanz unstreitig gewordener Tatsachenvortrag Berücksichtigung finden musste (vgl. nur BGHZ 76, 133, 141).
  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Das Berufungsgericht soll das erstinstanzliche Urteil primär mit dem Ziel der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung überprüfen; das Berufungsverfahren ist damit keine vollwertige Tatsacheninstanz (vgl. BGH, NJW 2003, 2531 f).
  • OLG Koblenz, 17.07.2003 - 5 U 18/03

    Zur Exculpation der Haftung und zum Ausgleich des Bauherren für baubedingte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 2003, 1457) ist dem vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht vergleichbar.
  • LG Köln, 05.04.2006 - 28 O 567/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Nach der durchgeführten Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass die Fa. A AG und die Beklagte die Rückzahlung des Darlehens von einem Prozesserfolg der Beklagten in dem Rechtsstreit gegen die V 1-Versicherung (LG Köln - 28 O 567/01) abhängig gemacht hätten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 20 VA 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9084
OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 20 VA 6/04 (https://dejure.org/2004,9084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2004 - 20 VA 6/04 (https://dejure.org/2004,9084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 20 VA 6/04 (https://dejure.org/2004,9084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 DRiG, § 23 Abs 1 S 1 GVGEG
    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung: Unzulässigkeit eines Antrages auf befristeten Rückruf eines Richters am Landgericht aus dem Ruhestand

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch des Richters auf den vorzeitigen Ruhestand; Rechtsnatur der Zurruhesetzung eines Richters

  • Judicialis

    DRiG § 48; ; EGGVG § 23; ; HRiG § 7

  • rechtsportal.de

    DRiG § 48 Abs. 3; EGGVG § 23; HRiG § 7
    Befristeter Rückruf eines Richters aus dem Ruhestand zur Wahrnehmung eines anberaumten mündlichen Termins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 494
  • OLG-Report Frankfurt 2005, 558
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